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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Unter folgendem Link finden Sie eine Sammlung diverser Verkaufsunterlagen zum Projekt treeme / myTreeme, welche unter anderem ein Basisinformationsblatt, die AGB, unser Sicherheitskonzept und den BaFin Prospekt umfassen:

1. Einleitung

1.1. Auf den Plantagen der Green Wood International AG (GWI) in Deutschland und Ländern der EU werden Paulownia Bäume gemäß einem eigens entwickelten, nachhaltigen und systematischen Plantagenmanagement angepflanzt und bewirtschaftet. Die Pflege erfolgt nach ökologischen Standards unter Einhaltung der internationalen Richtlinien betreffend nachhaltige Forst- und Plantagenwirtschaft.

1.2. Die GWI pflanzt im Projekt myTreeme™ grundsätzlich mindestens einjährige Bäume/Wurzeln der Baumsorte Paulownia auf ihren Plantagen.

1.3. Die Paulownia Bäume aus dem Bestand der GWI sollen im normalen und zu erwartenden Geschehensablauf über 12+2 Jahre zu abholzbaren Bäumen heranwachsen. Der Baumbestand wird bei Erreichen der Schlagreife geerntet.

1.4. Im Rahmen des Projektes myTreeme™-Geschenkbaum, werden Gewinnbezugsrechte an den Bäumen der GWI auf den GWI Plantagen ausschließlich über das Internet und dort ausschließlich über die Webseite www.mytreeme.com verkauft.

2. Kaufgegenstand / Risiko

Die von der GWI gepflanzten Bäume auf den GWI Plantagen bilden rechtlich einen wesentlichen Bestandteil des Grund- und Bodens. Dem KäuferIn ist bekannt, dass er rechtlich kein wirtschaftliches Eigentum an den gekauften Bäumen erhalten kann. Zwingendes Recht als auch organisatorische Gründe im Zusammenhang mit der Ernte der Bäume und der Verwertung des Holzes stehen dem entgegen. Jeder Baum ist jedoch hinsichtlich seines Ertrages seinem individuellen KäuferIn zugeordnet und in einem entsprechenden Erwerbsregister mit Namen des Käufers verzeichnet. Dem KäuferIn ist bewusst, dass das mit den Bäumen verknüpfte Gewinnbezugsrecht pro Baum von der erzielten Holzqualität dieser Bäume und den auf dem Holzmarkt erzielbaren Preisen abhängt.

3. Kaufvertrag / Vertragsabschluss

3.1. Beim Erwerb von Gewinnbezugsrechten an einem Baum der GWI in Form eines Baum-Zertifikates über www.mytreeme.com hat der KäuferIn vor Absenden seiner Bestellung im Warenkorb die Möglichkeit, sämtliche Angaben wie Name, Anschrift, Zahlungsart und bestellte Artikel nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Wenn der KäuferIn nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB sowie der Datenschutzbedingungen die Schaltfläche „Kaufen“ klickt, wird ein verbindliches Angebot an die GWI abgegeben. Dieses gilt mit Zugang der Bestellbestätigung per Email als seitens der GWI angenommen.

3.2. Mit Klick auf die „Kauf“-Schaltfläche kauft der KäuferIn von der GWI ein Gewinnbezugsrecht verknüpft mit einem bestimmten Baum zu einem bestimmten Preis.

3.3. Der Kaufpreis des Käufers ergibt sich aus dem Angebot auf der Kaufseite von GWI, www.mytreeme.com und ist mit Aktivierung der Kaufschaltfläche ohne Abzug zu leisten. Weitere Zahlungspflichten seitens der KäuferIn über den vereinbarten Kaufpreis hinaus bestehen nicht. Insbesondere sind alle Kosten mit Zahlung des Kaufpreises bezahlt.

3.4. Die Gewinnbezugsrechte werden nach Maßgabe der Ziffern 5.1. bis 5.5. nach Ernte der Bäume an den KäuferIn ausbezahlt.

3.5. Eine Rückgabe der Baum-Zertifikate gegen Erstattung des Kaufpreises ist im übrigen vorbehaltlich des gesetzlichen Widerrufrechts ausgeschlossen (vgl. Ziffer 14).

3.6. Die von GWI gepflanzten Bäume stehen rechtmäßig und uneingeschränkt im Eigentum (Eigentumsflächen) oder Besitz (Pachtflächen) der GWI. Jegliche weitere Gewährleistung wird, vorbehaltlich Ziffer 8.1, ausgeschlossen.

3.7. Zum Zeitpunkt des Erwerbs befinden sich die Paulownia Setzlinge in Aufzucht bei einem qualifizierten forstwirtschaftlichen Institut. Die Bäume/Baumwurzeln werden mindestens einjährig auf den endgültigen Treeme Plantagen gepflanzt.

4. Kaufabwicklung / Vertragsabschluss

4.1. Nach Aktivierung der „Kauf“-Schaltfläche und Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto der GWI werden die Käuferdaten in das Erwerbsregister eingetragen. Der KäuferIn erhält eine Bestellbestätigung per Email. Ein gedrucktes Baumzertifikat pro gekauften Baum wird auf dem Postweg innerhalb von drei bis zehn Werktagen automatisch an den KäuferIn versandt. Jeder Baum ist eindeutig nummeriert. Die Baumnummer wird in dem Baumzertifikat angegeben. Mit dem Zugang der Bestellbestätigung per Email erwirbt der KäuferIn den Anspruch auf einer der Bestellung entsprechenden Anzahl an Gewinnbezugsrechten. Dieser Anspruch wird mit der Eintragung der Käuferdaten in das Erwerbsregister sowie der Mitteilung der in dem Baumzertifikat angegebenen Baumnummer durch Aushändigung des Baumzertifikat, konkretisiert. Die Gewinnbezugsrechte werden nach Maßgabe der Ziffern 5.1. bis 5.5. abgerechnet und ausbezahlt.

4.2. Jeder Käuferin und Interessent von myTreeme™ kann auf der Internetseite www.mytreeme.com im Bereich „Mein Konto“ ein individuelles Kundenkonto anlegen. Getätigte Bestellungen werden automatisch dort registriert und verwaltet.

4.3. Nach Auspflanzung der Bäume auf der Plantage werden dem KäuferIn zudem die Standort- und Zuordnungsdaten der Plantage mitgeteilt.

4.4. Der KäuferIn kann die erworbenen Gewinnbezugsrechte (Baum/Bäume) jederzeit, jedoch nur mit Weitergabe aller Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, einschließlich der sich aus diesen AGB ergebenden Rechte und Pflichten, einem Dritten verkaufen oder verschenken und diesem die Gewinnbezugsrechte (Baum/Bäume) übertragen. Ohne Anzeige der übertragung gegenüber GWI gilt die letzte gemeldete Person gemäß Erwerbsliste als Eigentümer der Rechte aus dem Kaufvertag.

4.5. Das Baumzertifikat gilt nicht als Wertpapier im Rechtssinne. Ihre Zusendung auf dem Postweg dauert 3 bis 14 Tage ab abgeschlossener Bestellung, abhängig vom Wohnsitz der berechtigten Person.

5. Erwerb als Geschenk / Eigentumsübertragung

5.1. Die rechtliche übertragung des Gewinnbezugsrechts (Baum) auf eine andere Person erfordert die übertragungserklärung des Käufers und die übereinstimmende Annahme der beschenkten Person/Erwerbers.

5.2. Der Käufer erhält zusammen mit dem Baumzertifikat einen für die übertragung des Gewinnbezugsrechts erforderlichen übertragungs-Code der für jeden Baum auf dem Baumzertifikat abgedruckt ist. Der KäuferIn stimmt mit seiner Bestellung und Anerkennung dieser AGB zu, dass eine Dritte Person sich unter Verwendung dieses übertragungs-Codes auf der Internetseite www.mytreeme.com/registrierung als neuer Eigentümer des mit dem entsprechenden Baum verbundenen Gewinnbezugsrechts registriert. KäuferIn die Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung eines übertragungs-Codes haben, müssen sich umgehend unter info@mytreeme.com mit GWI in Verbindung setzen. GWI übernimmt keine Haftung für missbräuchliche Verwendung des übertragungs-Codes. Die sichere Aufbewahrung und übergabe des Zertifikates im Rahmen einer Schenkung oder Veräußerung obliegt allein dem Käufer.

5.3. Um als neuer Eigentümer eines Gewinnbezugrechts eingetragen zu werden, muss der Beschenkte/Erwerber sich unter Verwendung des vom ursprünglichen Käufer übergebenen übertragungs-Code auf www.mytreeme.com/registrierung registrieren. Bei der Registrierung öffnet die Eingabe des übertragungs-Codes die Erfassungsmaske für die Eingabe der persönlichen Daten des Beschenkten/Erwerbers.

5.4. Der Beschenkte/Erwerber muss nach Eingabe seiner personenbezogenen Daten deren Speicherung durch GWI sowie die Akzeptanz der AGBs durch klicken der Schaltfläche „übertragung zustimmen“ bestätigen. Mit Bestätigung ist die Schenkung/der Erwerbsvorgang formell abgeschlossen.

5.5. Im Fall der Registrierung eines minderjährigen Berechtigten, ist die Registrierung durch einen gesetzlichen Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies wird dadurch sichergestellt, dass nach Eingabe des Geburtsdatums des minderjährigen Berechtigten eine zusätzliche Eingabemaske zur Erfassung der Zustimmung und Daten des Erziehungsberechtigten erscheint. Sind zwei Personen erziehungsberechtigt, reicht gegenüber GWI die Zustimmung einer Person.

5.6. Der auf dem Baumzertifikat abgedruckte übertragungs-Code ist nur für die erste übertragung des Gewinnbezugsrechts gültig und verwendbar. Im Fall dass ein Beschenkter/Erwerber sein Gewinnbezugsrecht übertragen will, muss er einen neuen übertragungscode schriftlich unter info@mytreeme.com anfordern.

5.7. Nach Abschluss der Registrierung des Beschenkten/Erwerbers erhalten sowohl der KäuferIn als auch die neu registrierte Person eine Bestätigung per E-Mail, dass die Schenkung/Eigentumsübertragung abgeschlossen ist.

5.8. Ohne abgeschlossene Registrierung eines Beschenkten/neuen Berechtigten gilt gegenüber GWI ausschließlich der ursprüngliche KäuferIn als Eigentümer.

6. Dienstleistungsvertrag

6.1. Mit der Aktivierung der Kaufschaltfläche beauftragt und ermächtigt der KäuferIn die GWI bestmögliche Handlungen vorzunehmen, welche zur Wertentwicklung und Werterhaltung der Bäume notwendig sind. Dieser Auftrag ist aufgrund der Vorgaben der Versicherung (Ziffer 11.) unwiderruflich.

6.2. Damit für ideale Wachstumsbedingungen gesorgt ist, werden GWI und deren Vertragspartner regelmäßig Pflegearbeiten durch Fachleute vornehmen lassen, um dadurch den Bäumen möglichst ein Optimum an Nährstoffen, Raum und Licht zu verschaffen. Die Handlungen zur Hege und Pflege der Bäume sowie der genaue Zeitpunkt der Schlussernte werden unter anderem durch das Wachstumsprofil und der Größe der Bäume sowie durch ökonomische Faktoren wie dem Marktpreis für Edelhölzer bestimmt.

6.3. Im Interesse des Käufers verpflichtet sich die GWI für ein fachgerechtes Schlagen der Bäume zum richtigen Zeitpunkt zu sorgen (Erntezeitpunkt). Der Erntezeitpunkt ist gegeben, wenn der Baum einen Stammdurchmesser von ca. 35 bis 45 cm erreicht hat. Das Festlegen des Erntezeitraums liegt im Ermessen der GWI und soll innerhalb von 10 bis maximal 14 Jahren nach Pflanzung der Baumwurzeln erfolgen. Der KäuferIn hat keinen Einfluss auf den Erntezeitpunkt. Die GWI wird jedoch die KäuferIn mit Gewinnbezugsrechten zu einer Plantage kontinuierlich über den Entwicklungsstand ihrer Bäume informieren und vorzeitig ankündigen, wenn eine Ernte eher als in 12 Jahren möglich oder später als nach 12 Jahren sinnvoll erscheint.

7. Verkauf des Holzes

7.1. Der EigentümerIn akzeptiert hiermit, dass die GWI das Holz der Bäume meistbietend verkaufen wird und den Netto-Holzerlös aus dem Verkauf des Holzes dem EigentümerIn gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auszahlt. Die GWI ist bevollmächtigt, die Stämme und das Kronenholz nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 7 im eigenen Namen und für eigene Rechnung an Dritte zu verkaufen, zu übereignen und Dritten hieran Eigentum zu verschaffen.

7.2. Der Bruttoerlös entspricht demjenigen Preis, welchen die GWI beim Verkauf des Holzes der Bäume (pro Baum) erzielt und der tatsächlich gezahlt wird. Der Nettoerlös entspricht demjenigen Betrag, welcher auf das Konto des Eigentümers zu überweisen ist.

7.3. Für den Fall, dass der erzielte Preis beim Verkauf des Holzes 680 Euro pro Baum oder weniger erreicht, entspricht der Nettoerlös dem Bruttoerlös abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5% (Basis Bruttoerlös).

7.4. Für den Fall, dass der erzielte Preis beim Verkauf des Holzes den Betrag von 680,- Euro pro Baum übersteigt, entspricht der Nettoerlös je Baum 680,- Euro plus 50% des den Betrag von 680,- Euro übersteigenden Preises / Baum (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5%; Basis 680,- Euro).

7.5. GWI überweist auf das Konto des Eigentümers den unverzinsten Nettoerlös innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Holzverkaufserlöses. Mit Ausbezahlung des Nettoerlöses erlöschen alle Ansprüche des Käufers/der Käuferin aus dem Kaufvertrag.

7.6. Mit Eingang des Nettoverkauferlöses auf dem Konto des Eigentümers erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag.

8. Plantagenflächen

8.1. Alle Plantagenflächen des Projektes „Treeme“ sind Pachtflächen. Generalpächter aller Plantagenflächen und Pflegedienstleister für Deutschland ist die Green Wood Service GmbH (DE).

8.2. Mit der Ernte der Bäume erlischt das Recht auf die Nutzung der Plantagenflächen. Für die Verwertung und Bereinigung der auf der Plantagenflächen zurückbleibenden organischen Restmasse ist der Hauptpächter/GWI auf eigene Kosten verantwortlich.

9. Haftung & Zusicherungen

9.1. GWI gewährleistet dem EigentümerIn, das ein dem EigentümerIn zugeordneter Baum im Fall des Nichtanwachsens im ersten Jahr nach der Auspflanzung auf der Plantage durch einen vergleichbaren ersetzt wird.

9.2. GWI haftet in jedem Fall nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen. Schadenersatzansprüche gegenüber GWI und deren Vertragspartner beschränken sich auf Schäden, die GWI vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.

10. Kontrolle und Ernte

10.1. Der EigentümerIn kann die ihm zugeordneten Bäume (Baum) nach Auspflanzung in Absprache mit der jeweiligen Plantagenverwaltung besichtigen.

10.2. Die GWI plant die Schlussernte nach 12 Jahren (gerechnet ab Jahr des Erwerbs durch den KäuferIn). Sollte es auf Grund von klimatischen und/oder technischen Umständen zu Wachstumsverzögerungen gegenüber der Entwicklungsplanung kommen, behält sich die GWI vor, die Ernte/Schlagung um bis zu 2 weitere Jahre hinauszuschieben.

10.3. Die endgültige Entscheidung für die Auswahl der zu schlagenden Bäume und des Schlagungszeitpunktes obliegt der GWI.

11. Produktversicherung

11.1. Die GWI hat zur Sicherung der sich auf der Plantage befindenden Bäume im Interesse der Käufer über die Willis-Towers-Watson AG eine Sachversicherung bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Versichert sind die Bäume gemäß Erwerbsliste und Standortbestätigung. Welche Gefahren und Schäden von der Versicherung abgedeckt sind, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsbedingungen sind bei der GWI einsehbar. Es sind der Kaufpreis und angesichts des jährlichen Wachstums der Bäume jeweils ein Wertzuwachs in Höhe von 5% p.a. ab Auspflanzung der Bäume auf der Plantage versichert. Bei Totalverlust wird der Schaden zum Schadensereigniszeitpunkt und bei Teilschäden zum Schlagungszeitpunkt der Bäume (geplante Ernte) reguliert.

11.2. GWI ist verpflichtet im Vorliegen eines Schadensfalls die an den geschädigten Bäumen gemäß Erwerbsverzeichnis begünstigten Personen über den Schadensfall und den Verlauf der Schadensregulierung schnellstmöglich zu informieren.

11.3. GWI ist verpflichtet im Schadensfall gemäß den Bedingungen unter Ziffer 11.1. die Versicherungsleistung an den Begünstigten gemäß Inventarisierungsliste der betroffenen Bäume innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt auszuzahlen.

12. Vertragsergänzungen/-änderungen

Vertragsergänzungen oder -änderungen können nur einvernehmlich erfolgen und sind nur in schriftlicher Form gültig. Der Schriftform gleichgestellt sind elektronische übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen (wie Fax oder E-Mail).

13. Zahlung und Rechnungsabwicklung

In Zusammenarbeit mit Klarna AB (publ), Sveavägen 46, S-11134 Stockholm bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

13.1. Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware / des Tickets / oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Deutschland finden Sie hier und für Lieferungen nach österreich hier.

13.2. Ratenkauf (nur für Deutschland verfügbar): Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.

13.3. Sofort: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.

13.4. Kreditkarte (Visa/ Mastercard)

13.5. Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie hier und für österreich hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden in übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen für Deutschland / österreich behandelt.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

14.1. Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ihre Bestellung zu.

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Bestellung zu widerrufen und vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie die Bestellbestätigung erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht gegenüber GWI auszuüben, müssen Sie uns, der Green Wood International AG – Im Stadtwald 3 – CH – 9400 Rorschach; info@mytreeme.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster- Widerrufsformular, das zum Download auf www.mytreeme.com zur Verfügung steht, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG

14.2. Im Fall des wirksamen Widerrufs, werden wir alle Zahlungen die wir im Zusammenhang mit der widerrufenden Bestellung erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Bestellung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dieselbe Zahlungsart, die bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet. In Fall des Widerrufs verfällt die Gültigkeit und der Anspruch des Baum- Zertifikates. Der Käuferin wird automatisch aus dem Erwerbsregister nach Rückzahlung gelöscht.

15. Speicherung der Vertragsbestimmungen

15.1. Wir speichern die Vertragsbestimmungen des Vertrages mit dem KäuferIn, d.h. die Bestelldaten inklusive der personenbezogenen Adressdaten, Vorname, Nachname und E-Mail nebst den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

15.2. Im Rahmen des Online-Bestellvorgangs muss jeder KäuferIn gemäß Datenschutzverordnung der Speicherung seiner Vertragsdaten und personenbezogenen Daten zustimmen. Ohne Zustimmung kann kein wirksamer Kaufvertrag mit GWI abgeschlossen werden.

15.3. Die jeweils aktuelle Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch nach Vertragsschluss des Kaufvertrages jederzeit auf der myTreeme™-Internetseite abgerufen werden.

15.4. Die Bestelldaten und die Rechnung sind in der Bestellbestätigung enthalten, die wir jedem KäuferIn per E-Mail zuschicken.

16. Datenschutz

Der KäuferIn erklärt sich hiermit einverstanden, dass GWI zwecks Erfüllung des Kaufvertrages Daten des Käufers/Eigentümers bearbeitet und elektronisch speichert. GWI versichert, dass personenbezogene Daten nur zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages verwendet werden. Der KäuferIn erklärt sich mit Abschluss des Kaufvertrages bereit, Informationsmitteilungen seitens GWI hinsichtlich der Entwicklung der GWI Plantagen und Bäume zu erhalten (Ziffer 17.)

17. Mitteilungen

GWI informiert den KäuferIn regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Aktivitäten und Entwicklung auf den myTreeme™-Plantagen.

18. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

19. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

AGB (Stand März 2020)
der Green Wood International AG
Geschäftsbereich myTreeme™
Im Stadtwald 3
9400 Rorschach, Schweiz
E-Mail: info@mytreeme.com

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